1. Das Mindestalter für die Anmietung eines unserer Motorräder beträgt 25 Jahre, und der Fahrer / die Fahrerin muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz seines / ihres Motorrad-Führerscheins sein.
1. Gegenstand des Vertrages zwischen Mieter und Vermieter ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gebuchten Motorrads.
2. Alle Preise verstehen sich inklusive 300 Km pro Tag (Mehrkilometer 0,35 €) und Vollkaskoversicherung (SB 2500,- Euro). Die Kraftstoffkosten sind nicht mit eingeschlossen. Die Motorräder werden voll betankt übergeben und müssen genauso wieder zurückgebracht werden. Ansonsten müssen wir leider eine Tankpauschale von 25,- Euro berechnen. Der Mieter haftet für alle Schäden an dem gemieteten Motorrad, die aus einer unsachgemäßen Nutzung oder der Verursachung eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls hervorgehen.
3. Bei Übergabe des Motorrades ist eine Kaution in Höhe von 1500,- Euro per Kreditkarte (Mastercard / Visa) oder in bar zu hinterlegen.
4. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, es sei denn, das Motorrad kann anderweitig vermietet werden.
5. Die Tagesmiete beginnt ab 10:00 Uhr morgens und endet um 18:30 Uhr abends. Die Fahrzeuge können täglich nur zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr angemietet und abgegeben werden.
6. Bei Reservierung und Bestätigung unsererseits ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises zu leisten.
1. Bei Storno berechnen wir folgende Gebühren: bis 1 Woche vor Abholung ist die Stornierung kostenlos, 7 – 1 Tag vor Abholung: 20%.
1. Der Vermieter übernimmt keine Entschädigungen oder Rückzahlungen bei schlechtem Wetter. Der Mieter hat das Motorrad so zu behandeln, dass er die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen beachtet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Straßenverkehrsgesetze zu beachten und einzuhalten. Für Schäden bei Fahrten in Gruppen haftet jeder Fahrer selbst für sein gemietetes Motorrad.
2. Dem Mieter ist insbesondere untersagt: a) das Motorrad anderen, dritten Personen zu überlassen. b) das Motorrad Fahrern zu überlassen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. c) das Motorrad zu benutzen, obwohl eine offensichtliche Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges zu erkennen ist. d) die Teilnahme an Rennfahrten. e) das Motorrad abseits befestigter Straßen oder am Strand zu benutzen. f) den Tacho oder Sonstiges am Fahrzeug zu verändern. g) das Motorrad oder Teile des Motorrads zu verkaufen. h) das Motorrad in nicht diebstahlgesichertem Zustand abzustellen. i) das Mietfahrzeug außerhalb von Mallorca zu benutzen (nach Absprache).
1. Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem und betriebsbereitem Zustand. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
2. Reparaturkosten bis zu 150,- Euro können ohne vorherige Zustimmung des Vermieters beauftragt werden. Reifenschäden sind grundsätzlich vom Mieter zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
1. Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe für sämtliche Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad entstehen.
1. Bei jedem Schaden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und Reparaturdienste dürfen nur nach Abstimmung mit dem Vermieter beauftragt werden.
1. Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mietmotorräder sind gegen Schäden, Diebstahl und Feuer versichert.
1. Das Motorrad wird vollgetankt, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel zurückgegeben. Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel sind 250,- Euro zu ersetzen.
1. Es liegen keine Nebenabreden oder Ergänzungen vor. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.